Petition beim Deutschen Bundestag – Mitzeichnungsfrist: 23. Juli 2025
Der Bundestag plant ein sogenanntes „Primärarztsystem“: künftige Patientinnen müssten zuerst zum Hausarzt, bevor sie eine psychotherapeutische Behandlung beginnen dürfen.
Das bedeutet:
👉 Oder: Unterschriftenliste herunterladen und per Post schicken:
2018 wurde ein ähnlicher Gesetzesantrag – initiiert von Jens Spahn – durch eine Petition verhindert. Wir erinnern daran und rufen zur Mitzeichnung bis zum 23. Juli 2025 auf.
Die digitale Petition läuft über die Plattform des Bundestags. Mit Ihrer Unterschrift oder dem Ausfüllen der Papierliste helfen Sie, die Reform zu stoppen.
Seit 26 Jahren haben gesetzlich Versicherte direkten Zugang zur Psychotherapie – ohne Hausarztfilter. Dieses Recht soll nun entfallen. Das lehnen wir entschieden ab!
Warten bis der Arzt Ja sagt? Erst zum Hausarzt, dann zur Psychotherapie?
Wir sagen Nein!
👉 Hier gehts direkt zur Petition
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass ein verpflichtendes Primärarztsystem das bisherige System der freien Arztwahl ersetzen soll. Künftig müssen gesetzlich Versicherte zuerst ihren Haus- oder Kinderarzt aufsuchen, bevor sie zum Facharzt gehen können. Ausnahmen bilden nur die Besuche bei Fachärzten für Augenheilkunde und Gynäkologie.
Wer uns nach Einführung dieses Primärarztsystems aufsuchen will, muss zunächst zum Haus- oder Kinderarzt gehen.
"Zu einer möglichst zielgerichteten Versorgung der Patientinnen und Patienten und für eine schnellere Terminvergabe setzen wir auf ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag. Ausnahmen gelten bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie."
Zu finden im Koalitionsvertrag auf S. 106 unter Nummer 3379.
Wir kritisieren diese Pläne auf das Schärfste: „Der freie Zugang zur Psychotherapie muss jedoch erhalten bleiben. Jeder, der Hilfe bei uns sucht, sollte dies auch ohne Zustimmung des Haus- oder Kinderarztes tun können.“
Uns ist unverständlich, dass Augenärzte und Gynäkologen sofort aufgesucht werden können, Psychotherapeuten aber nicht. Die Gründe, eine Psychotherapie aufzusuchen, sind zu persönlich und müssen niemand Dritten mitgeteilt werden – und erst recht nicht von einem Arzt geprüft werden.
Bitte unterstützen Sie unsere Bundestags-Petition!